Liebe/r
schau mal, was für ein Buch ich entdeckt habe!
Schöne Grüße
Aus der Fotosammlung des Münchner Stadtarchivs
Autor: Stadtarchiv München Verlag: gwd Hans Venus ISBN: 0000000226 () Erscheinung: 1982 Seiten: 12 |
Die Verordnung über »die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreich Baiern« von 1818, die historische Grundlage der modernen bayerischen Kommunalverfassung, setzte an die Spitze des Magistrats der größeren Städte (mit mehr als 2000 Familien) zwei Bürgermeister, von denen mindestens einer ein »rechtskundiger« Bürgermeister sein sollte. Die Leitung der Münchner Stadtverwaltung durch einen 1. und 2. Bürgermeister blieb auch in der Gemeindeordnung von 1869 und im Gesetz über die Gemeindeverfassung von 1919 - das die Auflösung des alten »Zweikammersystems« (Magistrat und Gemeindebevollmächtigte) und die Einrichtung des Stadtrats mit sich brachte-gewahrt. Der Titel »Oberbürgermeister« wurde vom Innenministerium in den letzten Jahren der bayerischen Monarchie und wieder seit 1922 an besonders verdiente , berufsmäßige 1. Bürgermeister größerer Städte verliehen, eine Auszeichnung, die zweimal einem Münchner Stadtoberhaupt zuteil wurde. 1933 erfolgte die Titelverleihung an den damaligen kommissarischen 1. Bürgermeister durch Stadtratsbeschluß. Seit der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 ist »Oberbürgermeister« die Amtsbezeichnung für alle 1. Bürgermeister der Stadtkreise. Diese Festlegung trifft auch die heute gültige bayerische Gemeindeordnung. Ein 3. Bürgermeister wurde in München von 1945 bis 1946 und dann wieder ab 1960 bestellt.
Seit 1818 lenkten insgesamt 32 Bürgermeister die Geschicke unserer Stadt.
Dr. Richard Bauer
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