Liebe/r
schau mal, was für ein Buch ich entdeckt habe!
Schöne Grüße
Das Beispiel München bis zur Ära Theodor Fischer
Autor: Fisch Stefan Verlag: Oldenburg ISBN: 3486542117 () Erscheinung: 1988 Seiten: 329 |
Einleitung
Der Vergleich des Baubestandes der Stadt München im Jahre 1833 (Abbildung 1) mit dem von 1908 (Abbildung 2) zeigt eine erhebliche räumliche Erweiterung der Stadt und zugleich neuartige Elemente wie Eisenbahnanlagen oder radial verlaufende Ausfallstraßen mit bandartiger Besiedlung. Parallel zur Ausweitung der Stadt zeigen die Karten das Zurückweichen der Natur; Heide und Wald sind 1908 vielfach verschwunden, die wilde Isar ist begradigt, das dichte Netz der Feldwege ist mancherorts aufgeknüpft. Beide Entwicklungslinien bedingen einander; die Arbeit beschäftigt sich nicht nur mit der Geschichte einer Stadt, Münchens, sondern auch mit der Erforschung des Urbanisierungsprozesses, der in Deutschland im Laufe des 19. Jahrhunderts so stark einsetzte, daß er zur allgemein verstandenen Benennung dessen taugt, was das Neue dieser Epoche ausmacht. „Zeitalter der Bewegung" (W. H. Riehl) nannte man es miterlebend schon im 19. Jahrhundert, dann, schärfer analysierend, „Industrielles Zeitalter", „Blütezeit des Kapitals" oder „Epoche der Modernisierung".
Damit sind auch schon Besonderheiten von Stadtplanung im 19. Jahrhundert angedeutet: sie konnte keine statisch-beständig geglaubte Zukunftswelt mehr entwerfen wie das von den mesopotamischen Städtegründern bis zu den absolutistischen Fürsten möglich war; sie mußte jetzt dem neuartigen Phänomen des kontinuierlichen Wachstums der Städte gerecht werden. Und sie hatte sich dabei mit einem liberalen, auf das frei verfügende Individuum bezogenen Eigentumsbegriff auseinanderzusetzen. Beim „Übereinkommen" der planenden Gemeinde mit den beteiligten Besitzern „kann von der Aufstellung eines systematischen Erweiterungsplans kaum die Rede sein"1, hieß es im ersten deutschen Lehrbuch des Städtebaues, 1876 erschienen, über Bayern. Gerade das „kaum" Mögliche trat dann aber ein. Wesentliche Bestandteile des Planungsinstrumentariums, wie es im Bundesbaugesetz von 1960 erstmals länderübergreifend festgelegt worden ist, sind in München entwickelt (Zweistufigkeit des Planungsverfahrens mit Flächennutzungs- und Bebauungsplan oder hochdifferenzierte Zonungsregeln) oder wenigstens erstmals diskutiert worden (Raumausdehnung eines frei zu gestaltenden Baukörpers als Richtmaß für die höchstzulässige Bebauung) und haben über Kriege und Staatskatastrophen hinweg ihre Gültigkeit behalten.
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