Bestellen im Buchhandel
Manche Titel sind vergriffen oder bei genialokal nicht gelistet. Wenden Sie sich ggfls. an Ihre Buchhandlung oder den Verlag. Ältere Titel finden Sie oft unter www.zvab.com (Zentrales Verzeichnis antiquarischer Bücher) und natürlich in den öffentlichen Bibliotheken. Viel Spaß beim Lesen!
I. EINLEITUNG
A. Themenstellung
„Nachdem der ehrerbietigst Unterfertigte vom dem Übelstande der bisherigen ^Militärgerichtsbarkeit tief durchdrungen, hat er sich mit dem Referenten in mehreren Sitzungen über die Nothwendigkeit, Seiner Majestät dem König eine Veränderung vorzuschlagen, benommen."
(Feldmarschall Fürst von Wrede in der Ministerratssitzung vom 16. Mai 1822)
„Bayern besitzt nun eine Militärstrafgesetzgebung, welche auf der Höhe der Zeit und der Wissenschaft steht, auf liberale Grundsätze gebaut, mit der bürgerlichen Strafgesetzbebung im innigsten systematischen Zusammenhange ist und in dieser Hinsicht zur Zeit wohl einzig dasteht"
(Der Abgeordnete Stenglein in der Sitzung der Abgeordnetenkammer des bayerischen Landtages am 23. April 1869):
Diese beiden fast fünfzig Jahre auseinanderliegenden Zitale geben ein völlig gegensatzliches Bild vom Zustand der bayerischen Militärjustiz Sie mögen als erste Rechtfertigung für die vorliegende Untersuchung dienen, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Gesetzgebungsgeschichte des Militärstrafrechts für das Königreich Bayern im Zeitraum zwischen 1806 und 1900 darzustellen.