Autor | Boenke Susan, Zwehl Konrad von |
Herausgeber | Grimm Claus |
Verlag | Haus der bayerischen Geschichte |
Reihe | Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur |
Seiten | 240 |
Suchbegriff | Nachkriegszeit, Bayerische Verfassung |
Buchart | Broschüre |
ISBN | 3980134210 |
Erschienen | 1986 |
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Begleitheft zur Ausstellung anlässlich des 40. Jahrestages der Bayerischen Verfassung
Geleitwort des Bayerischen Ministerpräsidenten
Die ersten Worte der Bayerischen Verfassung, deren 40. Jahrestag wir heute begehen, sprechen von dem »Trümmerfeld«, zu dem »eine Staatsund Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen ... geführt hat«. Mit diesem »Trümmerfeld« sind nicht nur die zerstörten Städte und das millionenfache Elend der entwurzelten Menschen und zerrissenen Familien gemeint, sondern auch das geistige und moralische Vakuum, das der Nationalsozialismus hinterlassen hatte. Inmitten einer Zeit, in der die Sorge um das tägliche Brot alle Kräfte der Menschen beanspruchte, galt es, die Grundlagen für eine neue staatliche Ordnung zu schaffen. Nur in der Rückbesinnung auf die Grundwerte des christlichen Sittengesetzes war dies möglich, damit die Freiheiten und Rechte der Menschen geschützt sind und ein friedliches Zusammenleben der Bürger ermöglicht wird. Daneben gab es andere Traditionen, an die man anknüpfen konnte, z.B. an die bayerische Verfassungstradition. Zudem vermittelten die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik ein reiches geschichtliches Anschauungsmaterial.
Gemeinsamer Wille der Väter der Verfassung und der amerikanischen Besatzungsmacht war es, den bayerischen Staat als parlamentarische Demokratie wiederzuerrichten. In klarer Sprache wird Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat bestimmt. Das staatliche Handeln wird an ausdrücklich genannte Aufgaben gebunden, unter denen auch der besondere Schutz für die Familien, die Bauern, die Kulturdenkmäler und die Natur nicht fehlt. Somit enthält die Verfassung weit mehr als nur ein Organisationsschema der staatlichen Einrichtungen. Auch wenn sie teilweise durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland überlagert wurde, so bleibt sie doch seit dem Volksentscheid vom 1. Dezember 1946 Maßstab und Richtschnur bayerischer Politik.
Mit der Verfassung konnte sich in unserer Heimat wieder eigenständiges politisches Leben entfalten, ohne daß das in Artikel 178 vorgegebene Ziel - der freiwillige Zusammenschluß der deutschen Einzelstaaten zu einem deutschen demokratischen Bundesstaat - aus den Augen verloren wurde. Die prägenden Grundwerte der Bayerischen Verfassung stimmen auch mit denen jener Nachbarvölker überein, denen die Machtverhältnisse der Nachkriegszeit eine freie politische Entwicklung ermöglicht haben.
Für die vorbildliche Formulierung der Verfassung, an der sich bis heute nur wenige Änderungen als notwendig erwiesen, sorgten Persönlichkeiten, die über die Fraktionsgrenzen hinweg einträchtig zusammenarbeiteten.
Wenn wir die in der Bayerischen Verfassung verankerten Grundsätze als Aufgabe und Verpflichtung verstehen, ehren wir ihre Väter in angemessener Weise.
Ich wünsche der Ausstellung »Angesichts des Trümmerfeldes...« vollen Erfolg und breiten Zuspruch.
Franz Josef Strauß