Autor | Sagstetter Maria Rita |
Verlag | C.H. Beck Verlag |
Reihe | Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte |
Seiten | 621 |
ISBN | EAN | 340610701X | 9783406107016 |
Erschienen | 0 (München) |
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Vorwort
Quellen- und Literaturverzeichnis
Abkürzungen
I. Einleitung
1. Untersuchungsgegenstand und Aufgabenstellung
2. Zeitliche und räumliche Stoffbegrenzung
a) Behandlungszeitraum
b) Der räumliche Untersuchungsbereich
3. Forschungsliteratur und methodisches Konzept
II. Die Eingliederung von Adel und Kirche in den werdenden wittelsbachischen Landesstaat
1. Herzog, Adel und Klöster als Gerichtsherren im spätmittelalterlichen Herzogtum Bayern
a) Entstehung und Organisation des wittelsbachischen Landesstaates
b) Erscheinungsformen adeliger und kirchlich-klösterlicher Gerichtsbarkeit
Die zeitgenössische Terminologie
Die Grundlagen
2. Die Mediatisierungspolitik der bayerischen Herzöge
3. Die Konkurrenzsituation zwischen Landesherr und Landsassen
4. Die formelle landesherrliche Anerkennung der Gerichtsrechte von Adel und Klerus in den Landfrieden von 1281, 1293 und 1300
III. Die Ottonische Handfeste von 1311 über den großen niederbayerischen Gerichtskauf
1. Historische Bedeutung der Handfeste
2. Die Finanzprobleme des niederbayerischen Herzogshauses als Anlaß für den Gerichtsverzicht
3. Die Verleihung von Gerichtsrechten als Gegenleistung für die Bewilligung der Notsteuer
a) Der Umfang der gewährten Jurisdiktionsbefugnisse auf dem Gebiet der Strafrechtspflege - Die Formel von den drei bzw. vier Fällen
b) Bestimmungen der Handfeste über die Verhaftung, Auslieferung und Bestrafung von Bluttätern
c) Die herzoglichen Zugeständnisse auf dem Gebiet der streitigen Gerichtsbarkeit
d) Die Anerkennung älterer Privilegien und Rechte
e) Privilegium fori für den Adel vor dem herzoglichen Hofgericht
f) Die räumliche und personale Begrenzung der gewährten Jurisdiktionsbefugnisse
g) Die Gerichtszuständigkeit bei Klagen zwischen herzoglichen und adelig-geistlichen Untertanen und das Verfahren bei Justizverweigerung
h) Die Eingrenzung der Gerichtsverleihung auf bestimmte Herrschaftsträger und Herrschaftsbezirke
i) Der Gerichtsverkauf im Urteil der Forschungsliteratur
j) Die Frage nach der Rechtsgültigkeit und dem tatsächlichen „Ausbringen" der Handfeste
Aventin - Kölner - Krenner
Herzog Albrecht IV. und die Straubinger Ritterschaft
Hofräte und Adel der Oberen Pfalz
k) Belege für die Rechtswirksamkeit der Ottonischen Handfeste
Die Bestätigung der Handfeste in den landständischen Freibriefen
Belege für das Ausbringen der Handfeste durch einzelne Gerichtsherren
l) Beispiele für niederbayerische Klöster ohne direkten Beleg über das Ausbringen der Ottonischen Handfeste
IV. Die Gerichtskompetenzen der oberbayerischen Klöster
1. Das große Hofmarkenprivileg Kaiser Ludwigs des Bayern von 1330
a) Inhalt
b) Neuverleihung, Bestätigung oder Ausweitung älterer Gerichtsrechte
c) Die Frage nach dem räumlichen Bezug der Gerichtsverleihung von 1330
2. Die Sonderstellung einiger oberbayerischer Klöster
a) Ettal als einziges landsässiges Kloster mit Blutbann
b) Geistliche Gerichtsherrschaften mit Hubgerichtsbarkeit
V. Das Landrechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1335/46
1. Gesetzgeber, Abfassungsmotiv, Entstehungsweise
2. Die Neuregelung des Rechtsfindungsverfahrens
a) Der selbständig nach Buchsage urteilende Richter
b) Hofgeding und Fünfer-Urteil bei „fremden" Rechtsmaterien
3. Prozeßmaximen und Zuständigkeitsregeln
a) Akkusations- und Offizialprinzip
b) forum domicilii und forum rei sitae
c) Artikel 139 über die Dorfgerichtsbarkeit
4. Der räumliche Geltungsbereich des Landrechtsbuchs
a) Hinweise im Text
b) Die Anwendung der Buchsage in den Land-, Stadt- und Marktgerichten des Oberen Viztumamtes
c) Gebiete, in denen das Landrecht keine Gültigkeit erlangte
Die Gerichte im schwäbischen Donautal und am Lechrain
Die oberbayerischen Gerichte auf dem Nordgau
Das kaiserliche Landgericht Hirschberg
Das Landgericht Graisbach
Niederbayem
d) Die Anwendung des Landrechtsbuchs in den Gerichten des Adels und der Klöster
Die Anwendung der Buchsage in Klostergerichten
Die Anwendung der Buchsage in Gerichten des Adels
e) Die Bestätigung des Landrechtsbuchs in den landständischen Freibriefen
VI. Die Viztumhändel
1. Viztum, Rentmeister und Landschreiber als landesherrliche Justizorgane
2. Begriff und Entstehung der Viztumhändel
3. Der Umfang der Viztumhändelkataloge
a) Die Instruktion für die Landschreiber von Burghausen und Landshut von 1446
b) Die Rechnungen der Landshuter Landschreiber Friedrich Toblheimer und Karl Kärgl von 1453/54 und 1454/55
c) Die Landshuter Landesordnung von 1474
d) Das Rechnungsbuch des Landshuter Landschreibers Karl Kärgl von 1477/78
e) Die Landesordnungen Herzog Georgs von 1491 und 1501
f) Die Landesfreiheitserklärungen von 1508, 1514, 1516 und 1553
4. Von der Dreier-Formel zu den Viztumhändelkatalogen
5. Beispiel für die peinliche Bestrafung eines Viztumhandels
6. Die Sonderrolle von Kloster Benediktbeuern
VII. Kompetenzregelungen in den Landesfreiheitserklärungen
1. Die vier Fassungen von 1508, 1514, 1516 und 1553
2. Die wichtigsten Kompetenzbestimmungen
a) Die sachliche Zuständigkeit der Hofmarksgerichte
b) Die räumliche Ausdehnung der Hofmarksgerechtigkeit
c) Rechte auf den einschichtigen Urbars- und Vogteigütern
d) Das Verfahren bei Liegenschaftsstreit und Grenzfrevel
e) Händel zwischen Untertanen verschiedener Gerichtsherrschaften
f) Die Besetzung der Hofmarksgerichte
g) Privilegium fori
h) Die Auslieferung und Verurteilung von Übeltätern
i) Das Verfahren bei flüchtigen Malefiztätern
j) Bestandsgarantie für die hergebrachten Rechte der Stände
3. Geltung, Bekanntmachung und Bestätigung der Erklärten Landesfreiheit
VIII. Der 60. landständische Freibrief von 1557 über die Edelmannsfreiheit
1. Die Forderung des Adels nach Anerkennung seiner Niedergerichtsrechte auf seinen einschichtigen Gütern
2. Inhalt des 60. Freibriefs
3. Bedeutung und Auswirkungen
IX. Das Verzeichnis der Hofmarks- und Dorfgerichte im Viztumamt München von 1442
1. Entstehung und Aufbau
2. Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Dachau
3. Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Starnberg
4. Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Pähl
5. Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Wolfratshausen
6. Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Landsberg
7. Hofmarken im Landgericht Pfaffenhofen
8. Hofmarken im Landgericht Vohburg
9. Hofmarken im Landgericht Mainburg
10. Hofmarken und Dorfgerichte im Landgericht Aibling
X. Der Rentmeisterbericht über die Dorfgerichte und Hofmarken im ehemaligen Ingolstädter Oberland von 1469
1. Entstehung, Inhalt, Vorlagen
2. Die Verzeichnisse
a) Dorfgerichte im Landgericht Aichach nach dem Salbuch von 1420
b) Dorfgerichte im Landgericht Aichach, die nicht im Salbuch stehen
c) Dorfgerichte im Landgericht Schrobenhausen
d) Vermeintliche Hofmarken im Landgericht Schrobenhausen
e) Dorfgerichte und Hofmarken im Landgericht Friedberg
f) Dorfgerichte im Landgericht Neuburg
g) Dorfgerichte im Landgericht Rain
h) Dorfgerichte im Landgericht Graisbach
i) Dorf- und Halsgerichte im Landgericht Höchstädt
XI. Die Hoch- und Niedergerichtsverhältnisse im Ingolstädter Oberland nach den Erhebungen von 1471/72
1. Die landschaftlichen Gravamina und Petitionen vom Herbst 1471
2. Die Umfrageaktion Herzog Ludwigs des Reichen von 1471
3. Die Amtsberichte der Pfleger und Landrichter des Ingolstädter Oberlands
a) Die Dorfgerichte und Hofmarken im Landgericht Neuburg
b) Die Dorfgerichte und Hofmarken im Landgericht Rain
c) Die Dorfgerichte und Hofmarken des Landgerichts Schrobenhausen nach dem Stand von 1472
d) Der Amtsbericht des Aichacher Landrichters Martin Brand über die Dorfgerichte in seinem Sprengel und ihre Jurisdiktionstätigkeit
e) Die „hofmarch oder dorffgericht" im Landgericht Friedberg
Schlußbetrachtung