Autor | Eberle Raimund |
Verlag | Rosenheimer Verlagshaus |
Seiten | 192 |
Suchbegriff | Recht, Gesetz, Bayern |
Buchart | Broschüre |
ISBN | B00184B204 |
Erschienen | 1980 |
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Was früher in Bayern alles Recht war
»Jeder kann in dem Seinigen thun, was er will, bis in die Höll hinunter graben und bis an den Himmel hinauf bauen«: Welcher Jurist mag heute das Recht so anschaulich kommentieren? Wigu-läus Xaverius Aloysius Freiherr von Kreittmayr, kurfürstlich bayerischer geheimer Kanzler, erläuterte Mitte des 18. Jahrhunderts das Zivilgesetzbuch in oft deftiger Sprache, mit Hinweisen auf die Bibel, die alten Römer, die antike Sagenwelt, historische Begebenheiten. Er beschreibt alte Rechtsbräuche wie das Seelrecht des Pfarrers, die Morgengabe des Hochzeiters als Geschenk an die Braut zum Dank für die Jungfräulichkeit, den Mahlschatz, die Stecknadelgelder, die Mantelkindschaft, die Maulschelle für Zeugen, die Eierschalen unter Marksteinen. Bischöfen, Soldaten, Eheleuten, Handwerkern, Vormündern, Jägern werden ihre Pflichten eindringlich beschrieben. Raimund Eberle hat aus Kreitt-mayrs mehrbändigem Werk die köstlichsten Zitate herausgesucht, von schwer lesbarem wissenschaftlichen Beiwerk gereinigt und zu amüsanter Lektüre zusammengestellt.